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   LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 801/11   

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https://dejure.org/2012,13058
LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 801/11 (https://dejure.org/2012,13058)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.02.2012 - 7 Sa 801/11 (https://dejure.org/2012,13058)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 7 Sa 801/11 (https://dejure.org/2012,13058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Möglichkeit der rechtzeitigen Zuweisung einer ausgeschriebenen und zwischenzeitlich anderweitig besetzten Arbeitsstelle seitens des Arbeitgebers

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall - Unzumutbarkeit Einarbeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung; Fehlen der sozialen Rechtfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 800/11

    Verwirkung - Wirksamkeit einer Schriftsatzkündigung

    Dies hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Übrigen auch mit seinem Schriftsatz vom 11. Januar 2007 (Bl. 130 - 137 d.A. 7 Sa 801/11) getan, allerdings ohne die ausgesprochene Kündigung anzugreifen.
  • LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Auflösung des

    Mit Urteil vom 06. Februar 2012 - 7 Sa 801/11 -, wegen dessen Inhalt auf Bl. 1079 - 1084 d.A. verwiesen wird, hat die erkennende Kammer die Berufung der Beklagten auf deren Kosten zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
  • LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 799/11

    Annahmeverzug - anderweitig erzielter Verdienst

    Mit Urteil der erkennenden Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 wurde die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 04. Mai 2011 (1 Ca 210/09) zurückgewiesen, mit dem festgestellt worden war, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 22. September 2006 zum 31. März 2007 nicht aufgelöst wurde (siehe 7 Sa 801/11).
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